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Neue Reform für Digital-Plattformen
Obwohl das Angebot an Dienstleistungen und Waren im Internet bereits lange besteht, sind viele Gesetze in diesem Bereich noch nicht ausgereift oder längst veraltet. Andere unterscheiden sich maßgeblich von denen, die Offline-Services anbieten, obwohl es sich um genau dieselben Produkte und Dienstleistungen handelt. Um diese beiden Märkte einheitlicher darzustellen und die Macht der großen Tech-Konzerne einzuschränken, brachte das EU-Parlament den Digital Service Act sowie den Digital Markets Act ins Gespräch.
Was sind Digital Markets Act und Digital Service Act?
Abgezielt auf die sogenannten Gatekeeper soll der Digital Markets Act (DMA) besonders große und dominante Plattform-Unternehmen dazu zwingen, bestimmte Praktiken zu unterlassen. Hierzu zählen insbesondere Suchmaschinen, Online-Vermittlungsdienste, Betriebssysteme, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste oder Videoplattformen.
In gleichem Zug sollen durch den Digital Service Act (DAS) die Verbraucher:innen und ihre Grundrechte in der digitalen Welt gestärkt werden. Hierzu zählen Widerspruchsmöglichkeiten, mehr Transparenz bei Algorithmen und schärfere Regeln, um zu verhindern, illegale Inhalte hochzuladen.
Finale Regelung noch unklar
Welche genauen Änderungen es geben soll, kann noch nicht bestimmt werden. Die durch die EU-Kommission und EU-Parlament gesammelten Ideen bedürfen erst der Zustimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Der DMA bezieht sich auf Firmen, die einen Jahresumsatz von mehr als acht Milliarden Euro im EU-Wirtschaftsraum erzielen und auf mehr als 80 Milliarden Euro Marktkapitalisierung kommen. Diese Unternehmen müssen zu dem in mindestens drei EU-Ländern ihre Dienste anbieten, monatlich mehr als 45 Millionen Endnutzer:innen haben und über 100 gewerbliche Nutzer:innen aufweisen.
Verbraucher:innen und ihre Grundrechte stärken
Durch die Verabschiedung des Digital Service Act werden Plattformen verpflichtet, gemeldete illegale Inhalte schnellstmöglich zu entfernen. Der genaue Zeitraum, in dem dieser Vorgang stattfinden muss, ist jedoch noch nicht definiert. Weiter soll durch den DSA dafür gesorgt werden, dass Online-Marktplätze gegenüber den Verbraucher:innen sichere Produkte anbieten.
Ebenfalls ist vorgesehen, dass unter anderem auch sogenannte „Dark Patterns“ verboten werden. Diese „dunklen Muster“ werden von Anbietern von Webseiten genutzt, um eine trickreiche Gestaltung von Nutzungsoberflächen zu erschaffen. Hierbei werden Nutzer:innen dazu gebracht, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Cookie-Banner sollen zukünftig so gestaltet werden, dass die Verweigerung für Webseitenbesucher:innen nicht mehr komplizierter ist als die Zustimmung. Dabei soll auch eine erweitere Transparenz geschaffen werden, nach welchen Kriterien Algorithmen von Plattformen Inhalte ausspielen.
Wen betreffen die Änderungen?
Generell sollen durch die bevorstehenden Änderungen insbesondere US-Plattformen entmachtet werden. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die EU-Kommission verschiedene Verfahren gegen Google und seine Mitbewerber eingeleitet. Urteile, die hieraus erfolgten, ließen jedoch lange auf sich warten und fielen sehr gering aus. Hierbei sollen DSA und DMA der EU-Kommission ermöglichen, mehr Macht mit den Plattformen auszuüben.
Europäische Digital-Plattformen haben inzwischen ebenfalls erkannt, dass sie der US-Übermacht entgegentreten müssen. Zahlreiche CEO´s, die über renommierte Online-Plattformen verfügen, schlossen sich im Jahr 2021 zusammen und wandten sich in einem Brief an unterschiedliche Politiker:innen, die in den Mitgliedsländern für den DMA zuständig sind. Die Sorge: Gleichsetzung mit den USA-Riesen. Letztendlich könnten sie alle auch von den neuen Regelungen betroffen sein. Jedoch weist ihr Börsenwert noch nicht den Stand aus, den beispielsweise Microsoft, Apple und Co. mitbringen.
Regelungen sollen ab 2023 in Kraft treten
Die von der Kommission Ende 2020 eingebrachten Vorschläge für DMA und DSA sollen planmäßig ab 2023 in Kraft treten. An diesen Plänen kann sich bis zur finalen Diskussion einiges ändern. Allein durch die in diesem Jahr stattgefundene Debatte gab es noch einmal erweitere Änderungsanträge. Ebenfalls kann es in den Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten zu unterschiedlichen Anpassungen kommen.
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