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20. Dezember 2023

Bildmaterial in Übereinstimmung mit dem Recht verwenden

#Marketing und Kommunikation

Bilder, Videos, GIFs und andere visuelle Elemente bieten großartige Möglichkeiten, Texte aufzuwerten, ihre Lesbarkeit zu verbessern und visuell ansprechend zu gestalten. Jedoch ist Vorsicht geboten, da ihre Verwendung auch zu rechtlichen Problemen führen kann. Daher ist es wichtig, das richtige Verständnis für den Einsatz von Bildern zu haben und beim Auswählen oder Erstellen eigener Bilder sorgfältig vorzugehen. In unserem Leitfaden erläutern wir ausführlich, wie man Bilder korrekt nutzt und geben hilfreiche Tipps. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Texte nicht nur ansprechend, sondern auch rechtlich sicher sind.

Bildrechte: Die Definition

Die Urheber:innen (z.B. Fotograf:innen) besitzen die exklusiven Rechte an den Bildmaterialien, wodurch sie die umfassende Befugnis haben, über die Nutzung, Namensnennung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Verwertung zu entscheiden. Als Schöpfer:innen dieser Werke haben sie das Recht, ihre kreative Arbeit zu schützen und die Bedingungen festzulegen, unter denen andere auf ihre Bilder zugreifen können. Ob sie bearbeitet oder veröffentlicht werden dürfen und wer Zugriff auf sie hat. Diese Rechte ermöglichen es den Urheber:innen, ihre Werke angemessen zu nutzen und zu verwalten, während sie gleichzeitig die Anerkennung für ihre Arbeit erhalten.

Verwendung von Bildern aus dem Internet

Die Verwendung von Bildmaterial aus dem Internet stellt ein potenzielles Instrument dar, das jedoch mit beträchtlicher Verantwortung einhergeht. Es ist von essenzieller Bedeutung zu erkennen, dass jedes im Internet auffindbare Bild das geistige Eigentum eines Individuums darstellt. Folglich obliegt das Recht zur “öffentlichen Zugänglichmachung” oder der Unterlizenzierung ausschließlich den Urheber:innen. Die Art und der Umfang der Nutzung des betreffenden Bildmaterials sollten stets unter strenger Berücksichtigung dieser Rechte erfolgen. Eine Missachtung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen und den Respekt, die als tragende Säulen jeglicher Kommunikation und Interaktion fungieren, untergraben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, einen bewussten und respektvollen Umgang mit den verwendeten Bildern anzustreben und Bilder nur dann zu verwenden, wenn Sie die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber haben.

Achtung bei lizenzfreien Bildern

Auch wenn lizenzfreie (und/oder kostenlose) Bilder verwendet werden, ist es von großer Bedeutung, vertragliche Vereinbarungen zu treffen und den/die Urheber:in weiterhin anzugeben. Dies zeigt Anerkennung und Respekt für die kreative Arbeit anderer. Um auf der sicheren Seite zu sein und mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, den/die Urheber:in deutlich sichtbar über oder unter dem Bild zu nennen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Verwendung von Bildern ist die Vorsicht bei der Nutzung von Google Bildern. Es ist ratsam, die Lizenz- und Nutzungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass man berechtigt ist, das Bild zu verwenden und keine Urheberrechtsverletzungen begeht. Es ist immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und ggf. alternative Quellen für Bilder zu nutzen, die ausdrücklich für die gewünschte Verwendung freigegeben sind.

Nutzungsrechte

Die Welt des Urheberrechts kann komplex und verwirrend sein, insbesondere wenn es um Nutzungsrechte geht. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass wir uns die Zeit nehmen, sie zu verstehen, um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Nutzungsrechte können in vielfältiger Weise kategorisiert werden: einfach oder exklusiv, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt, für Online-, Social Media- oder Printnutzung, weltweit oder länderspezifisch, übertragbar oder nicht übertragbar, zur Bearbeitung oder Nutzung ohne Bearbeitung und schließlich für kommerzielle, private oder redaktionelle Zwecke.

Jede dieser Kategorien hat ihre eigene Bedeutung und ihren eigenen Einfluss auf die Art und Weise, wie ein Bild genutzt werden kann. Ein einfaches Nutzungsrecht ermöglicht es beispielsweise mehreren Personen, das gleiche Bild zu nutzen, während ein exklusives Nutzungsrecht nur einer Person diese Erlaubnis erteilt. Ähnlich verhält es sich mit den anderen Kategorien: Ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht erlaubt eine dauerhafte Nutzung, während ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht nach Ablauf einer bestimmten Frist erlischt.

Die Nutzung eines Bildes kann auch auf bestimmte Medien beschränkt sein, wie Online-, Social Media- oder Printmedien. Die geografische Reichweite der Nutzung kann ebenfalls eingeschränkt sein, beispielsweise auf ein bestimmtes Land oder global. Einige Nutzungsrechte erlauben die Übertragung auf andere, während andere dies nicht tun. Einige Rechte erlauben die Bearbeitung des Bildes, andere nicht. Schließlich können Nutzungsrechte auf kommerzielle, private oder redaktionelle Nutzung beschränkt sein.

Die Ausnahme: eigenes Bildmaterial

Im Gegensatz dazu steht die Nutzung eigener Bilder. Als Schöpfer:in und Urheber:in eines Bildes haben Sie das volle Recht, dieses nach Belieben zu verwenden. Sie sind nicht an die oben genannten Beschränkungen gebunden und können Ihr Bild so nutzen, wie Sie es für richtig halten. Dies bietet eine enorme Freiheit und Flexibilität, birgt aber auch die Verantwortung, Ihre Bilder verantwortungsvoll und ethisch korrekt zu nutzen.

Aber aufgepasst: Beachten Sie die DSGVO

Auch bei der Veröffentlichung eigener Bilder gilt jedoch Vorsicht, wenn Sie andere Personen darauf abbilden. Dann müssen zusätzlich zu den Bildrechten auch Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und die abgebildeten Personen auf dem Bild identifizierbar sind. Ausgenommen sind Bilder ohne Personen sowie Bilder für private/familiäre Zwecke (außer bei Freigabe für einen unbegrenzten Personenkreis) und journalistisch-redaktionelle Zwecke (gemäß Medienprivileg) sowie analoge Aufnahmen.

Ebenso wichtig ist die Einwilligung zur Erstellung von Bildmaterial. Diese muss von erwachsenen Personen gegeben werden, informiert, freiwillig und eindeutig sein (bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich mit Einwilligung der Eltern) oder durch einen Vor- oder Vertrag geregelt sein. Zusätzlich ist es erforderlich, die betroffenen Personen über den Zweck, die Zeit, den Ort/Plattform der Veröffentlichung sowie den Datenschutzbeauftragten zu informieren.

Unser professionelles Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der rechtssicheren Ausstattung Ihrer Blogbeiträge, Homepage oder anderer Bausteine mit kraftvollen Bildern zu helfen. Wir kümmern uns um jeden Schritt des Prozesses, von der Auswahl der Bilder bis zur Integration in Ihre Inhalte. Verleihen Sie Ihren Texten und Webseiten mit unseren hochwertigen Bildern einen zusätzlichen visuellen Reiz und sorgen Sie dafür, dass sie herausstechen und Aufmerksamkeit erregen.

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